Auf der Website des Schachverbandes Sachsen findet sich bisher kein Hinweis für die Mitglieder, ob der Vorratsbeschluss zur Beitragserhöhung weiterhin gültig ist.
Am 15.09.2026 informierte das Schiedsgericht die am Schiedsverfahren beteiligten Parteien über seine Entscheidung, dass die auf dem Verbandstag 2026 beschlossene Beitragserhöhung unwirksam ist.

Das Schiedsgericht erläuterte ausführlich, warum der Beschluss unwirksam ist und der Ladungsmangel nicht heilbar war. Darüber hinaus legte das Schiedsgericht dar, dass auch aus einem weiteren Grund der Vorratsbeschluss unwirksam ist.
Wer Interesse an den ausführlichen und verständlichen Erläuterungen des ergangenen Schiedsspruches hat, wendet sich bitte an das Schiedsgericht des Schachverbandes Sachsen.
Das Schiedsgericht klärt über den Unterschied von „Vorratsbeschluss“ und „einfachen Beschluss“ und welche Bedingungen ein Vorratsbeschluss erfüllen muss, auf. Laut den Ausführungen des Schiedsgerichtes verlor der Vorstand bei seinen Anträgen und Änderungsanträgen wohl die Orientierung, um was für einen Beschluss es sich tatsächlich handelte. Der den Mitgliedern vorgelegte Vorratsbeschluss enthält keine konkrete Angabe, wann er denn gültig werden würde und wann nicht.
Bei der Internetrecherche stieß ich auf den Artikel „Hartnäckiger Glaube an den „Vorratsbeschluss““.
Es ist gar nicht so einfach, einen rechtssicheren Vorratsbeschluss in die Mitgliederversammlung einzubringen.
Angesichts der Expertise des SVS-Vorstandes kommt die Frage auf, in welcher Weise die Vorstände untereinander kommunizieren und Kritik üben. Mit Blick auf die zurückliegenden Verbandstage im SVS kommen Zweifel an der Souveränität des Vorstandes auf.
In den Verbandstagsunterlagen 2026 steht auf Seite 45 „Mittelfristig werden wir das Buchhaltungsprogramm … ersetzen müssen, da es nicht mehr den Anforderungen an eine moderne Vereins- / Verbandssoftware genügt
Für das Amt des Schatzmeisters stehen die Kandidaten nicht Schlange. Daher sollten keine zusätzlichen Hürden wie eine schwer zu handhabende Buchhaltungssoftware eingebaut werden. Es wäre gut, wenn sich die Mitglieder bei der Wahl der Buchhaltungssoftware einmischen. In der Vergangenheit war nicht jeder Schatzmeister Buchhalter oder Steuerberater Deshalb sollte eine Buchhaltungssoftware eingesetzt werden, mit der auch Mitglieder mit weniger Erfahrung in der Buchhaltung klarkommen. Ebenso sollten die regelmäßigen Kosten für eine Buchhaltungssoftware im Auge behalten werden.